Nutzungsbedingung
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Nutzung der Software deskONE als „Software as a Service“-Dienst (SaaS) über das Internet.
§ 2 LEISTUNGSUMFANG
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Zug um Zug gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts die Software deskONE auf einem in Deutschland gelegenen, dedizierten Server eines Drittanbieters (Cloud-Service-Providers) zur ausschließlich gewerblichen bzw. geschäftlichen Nutzung über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser zur Verfügung. Der Quellcode von deskONE wird dem Auftraggeber nicht überlassen.
Eine Anpassung der Software auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT- Umgebung des Auftraggebers erfolgt nicht. Der Auftraggeber hatte vor Abschluss der Nutzungsvereinbarung die Möglichkeit, deskONE kostenfrei für bis zu 30 Tage zu testen.
Für die vertragsgemäße Nutzung von deskONE stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ohne gesonderte Kosten Speicherplatz in produktspezifisch angemessenem Umfang für Buchungsdaten und Raum-/Grundrisspläne auf dem o.g. Server des Cloud-Service-Providers zur Verfügung. Der Auftragnehmer wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der von dem Auftraggeber gespeicherten Daten vornehmen. Verwahrung- oder Obhutspflichten des Auftragnehmers hinsichtlich der Daten bestehen jedoch nicht. Für eine ausreichende Datensicherung ist der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber erhält an der jeweils aktuellsten Version von deskONE für die festgelegte Anzahl an berechtigten Nutzern und für die vereinbarte Nutzungsdauer (Vertragslaufzeit) ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene, unternehmens-/verbands- /behördeninterne Geschäftsprozesse.
Die Anzahl der berechtigten Nutzer kann von dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit jederzeit erhöht werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Funktionsfähigkeit von deskONE während der Vertragslaufzeit und wird die Software in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand erhalten. Dabei wird entsprechend der Zusicherung des Cloud-Service-Providers eine Verfügbarkeit der Software von 99 % per anno gewährleistet. Die Software gilt als verfügbar, wenn sie im Wesentlichen (d.h. hinsichtlich ihrer Hauptfunktionen) betriebsbereit ist.
Betriebsstörungen von deskONE hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich per E-Mail an info@deskone.com zu melden. Nicht als Betriebsstörung gelten zuvor angekündigte Wartungszeiten in üblichem Umfang sowie Verfügbarkeitseinschränkungen, die auf höherer Gewalt beruhen oder erforderlich sind, um konkrete Gefahren von dritter Seite (z.B. durch Angriffe von Schadprogrammen) abzuwehren. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber solche Verfügbarkeitseinschränkungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zur Kenntnis bringen.
Der Auftraggeber und jeder von ihm angelegte Nutzer benötigt zur Nutzung von deskONE eine Internetverbindung, einen gängigen Browser sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber (Account-Inhaber) benötigt zudem eine gültige Kreditkarte, von der vereinbarte Nutzungsentgelte abgebucht werden können.
Die in Absatz 4 genannten Nutzungsvoraussetzungen sowie die erforderlichen Zugangs- und Übertragungswege (einschließlich deren Sicherung) bis zu dem Server, auf dem der Auftragnehmer deskONE zur Verfügung stellt, gehören nicht zu dem vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungsumfang; diese liegen in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber und die Nutzer seines Accounts haben die Möglichkeit, den Auftragnehmer bei der Nutzung von deskONE mit zusätzlichen Leistungen zu beauftragen (z.B. mit dem Erstellen von Arbeitsplatz-/Raumplänen). Die für die Zusatzleistung anfallende Vergütung wird dem Auftraggeber vor der Beauftragung angezeigt.
§ 3 DATEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm für sich und die berechtigten Nutzer übermittelten Zugangsdaten zur Nutzung von deskONE nach dem Stand der Technik zu verwahren und gegen den Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Bei Abhandenkommen oder Missbrauch von Zugangsdaten ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Sphäre des Auftraggebers bei der Nutzung von deskONE wird dem Auftraggeber die gültige Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung als Link zur Verfügung gestellt. Diese ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Daten, die er und die Nutzer seines Accounts bei der Nutzung von deskONE verarbeiten bzw. auf den Server des Drittanbieters übertragen. Er ist insbesondere verantwortlich dafür, dass die verarbeiteten Daten und die Datenübertragung nach dem Stand der Technik gegen Viren/Schadsoftware und den unbefugten Zugriff durch Dritte gesichert sind und nicht gegen Gesetze bzw. Rechtsnormen verstoßen oder unzulässig in Rechte Dritter (z.B. Urheber- und Persönlichkeitsrechte) eingreifen.
Dem Auftraggeber und den Nutzern seines Accounts ist es auch unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit untersagt, Daten mit pornografischem, gewaltverherrlichendem, rechtsextremem, diskriminierendem oder vergleichbarem Inhalt über deskONE zu verarbeiten bzw. auf den Server des Drittanbieters zu übertragen.
Über Verstöße gegen die Vorgaben der Absätze 2 und 3 oder einen entsprechenden Verdacht hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die betroffenen Daten – soweit möglich – zu löschen bzw. zu sperren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte im Zusammenhang mit Daten, die der Auftraggeber über deskONE verarbeitet bzw. auf den Server des Drittanbieters übertragen hat, freizustellen.
Der Auftragnehmer wird 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle noch auf dem Server des Drittanbieters verbliebenen Daten des Auftraggebers löschen.
§ 4 SPERRUNG DES ZUGANGS
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zu deskONE ohne Einfluss auf den Vergütungsanspruch zu sperren, wenn und solange der Auftraggeber, ein Vertreter, Handlungsgehilfe oder ein ihm zurechenbarer Dritter bei der Nutzung des Zugangs wiederholt oder schwerwiegend gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.
Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers und des Drittanbieters gegen den Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.
Über Zugangssperrungen und deren beabsichtigte Dauer hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der wesentlichen Gründe zu informieren.
§ 5 ENTGELT
Das für die Leistungen nach diesem Vertrag vereinbarte Entgelt wird entsprechend der von dem Auftraggeber beauftragten Lizenzen und Zusatzleistungen erhoben. Die Abrechnungsperiode für die Nutzung von deskONE entspricht der Mindestvertragslaufzeit; sie beträgt je nach Vereinbarung entweder 30 Tage oder 365 Tage (gerechnet ab Vertragsbeginn).
Ausgehend von der vom Auftraggeber gewählten Anzahl an Lizenzen/Nutzern und der monatlichen oder jährlichen Vertragslaufzeit ergibt sich vorbehaltlich späterer Änderungen ein Nutzungsentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Ust.) (gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland), die dem Auftraggeber im Lizenzrechner der Anwendung dargestellt ist.
Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist sofort zu Beginn der jeweiligen Vertrags-/ Abrechnungsperiode fällig und zahlbar ausschließlich per Kreditkarte. Der Auftraggeber erhält unverzüglich nach Vertragsschluss bzw. zu Beginn der jeweiligen Vertrags-/ Abrechnungsperiode eine Rechnung nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes per E-Mail.
Die Höhe des Nutzungsentgelts ist für die jeweilige Vertrags-/Abrechnungsperiode verbindlich. Erhöhungen des Nutzungsentgelts muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens 15 Tage vor dem Ende einer Vertrags-/Abrechnungsperiode mitteilen. Das erhöhte Nutzungsentgelt gilt dann mit Wirkung zu Beginn der nächsten Vertrags-/Abrechnungsperiode.
Das Entgelt für Zusatzleistungen (§ 2 Absatz 6) wird sofort mit Auftragserteilung fällig und ist ebenfalls ausschließlich zahlbar per Kreditkarte. Die Rechnung wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Auftragserteilung per E-Mail übermittelt.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister (derzeit Chargebee Inc., Stripe) und eine Datenschnittstelle der Abrechnungssoftware DATEV. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die zur Abwicklung der vertragsgegenständlichen Zahlungen erforderlichen Daten, insbesondere Kreditkartendaten, über DATEV mit dem externen Zahlungsdienstleister austauscht.
§ 6 KÜNDIGUNG
Der Auftraggeber kann die Nutzungsvereinbarung ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der vereinbarten Vertrags-/Abrechnungsperiode zum Ablauf derselben ordentlich kündigen. Die Kündigung kann innerhalb von deskONE im Konfigurationsmenü durch Betätigen der Schaltfläche/Funktion „Abo beenden“ erklärt werden.
Erfolgt keine ordentliche Kündigung, so verlängert sich die Nutzungsvereinbarung stillschweigend um eine weitere Vertrags-/Abrechnungsperiode (in gleicher Länge wie die ursprünglich vereinbarte Vertrags-/Abrechnungsperiode).
Im Übrigen kann die Nutzungsvereinbarung von jeder Partei nach allgemeinen Grundsätzen außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen müssen außerhalb von deskONE in Text- oder Schriftform (z.B. per E-Mail oder Brief) erklärt werden.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
Der Auftraggeber hat jegliche Mängel der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unverzüglich anzuzeigen.
Für Mängel der zur Verfügung gestellten Software deskONE und des Speicherplatzes gelten die Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass eine Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung sowie die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Absatz 1 BGB für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel ausgeschlossen sind. Die Haftung des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 der Nutzungsvereinbarung bleibt davon unberührt.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch die vorliegende Nutzungsvereinbarung und ihre Bestandteile/Anlagen bestimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien finden daneben keine Anwendung. Mündliche Nebenabreden haben die Parteien nicht getroffen.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Siegen (Sitz des Auftragnehmers).